Institut für häusliche Kranken- und Altenpflege
  • (02166) 48535

Qualitätssicherungsbesuche

Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Gerne führen wir für Sie die Pflegepflichteinsätze für die Pflegeversicherung durch ("Qualitätssicherungsbesuche oder Beratungsbesuche genannt"). Wenn Sie ausschließlich Geldleistungen von der Pflegeversicherung bekommen, sind Sie verpflichtet, diese Beratung in Anspruch zu nehmen:
  • für die Pflegegrade 2 und 3 mindestens einmal halbjährlich
  • für die Pflegegrade 4 und 5 mindestens einmal vierteljährlich.
Die Kosten für die Einsätze trägt die Pflegeversicherung. Bitte rufen Sie uns zur Terminabsprache an. [Kontakt...]

Beratung / Service

Service vor Aufnahme

Die Beratung vor Aufnahme der Pflege ist selbstverständlich kostenlos. Gerne besuchen wir sie zu Hause, im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik. Für Terminabsprachen stehen wir gerne zur Verfügung. [Kontakt...]