Qualitätssicherungsbesuche
Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Gerne führen wir für Sie die Pflegepflichteinsätze für die Pflegeversicherung durch ("Qualitätssicherungsbesuche oder Beratungsbesuche genannt").
Wenn Sie ausschließlich Geldleistungen von der Pflegeversicherung bekommen, sind Sie verpflichtet, diese Beratung in Anspruch zu nehmen:
- für die Pflegegrade 2 und 3 mindestens einmal halbjährlich
- für die Pflegegrade 4 und 5 mindestens einmal vierteljährlich.
Die Kosten für die Einsätze trägt die Pflegeversicherung.
Bitte rufen Sie uns zur Terminabsprache an. [
Kontakt...]