Institut für häusliche Kranken- und Altenpflege
  • (02166) 48535

Behandlungspflege

Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung

  • Medikamentengabe
    • auch Augentropfen
  • Verbandwechsel
    • auch in Zusammenarbeit mit einem Wundmanager/-in
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
    • feste Zeiträume werden vereinbart
  • Injektionen
    • z.B. Insulin, Heparin, Schmerztherapie
  • Vitalzeichenkontrolle
    • Blutdruck, Puls, Temperatur, Atmung
  • Blutzuckerkontrolle
    • bei Neueinstellung
  • medizinische Einreibungen
    • Salben und Salbenverbände
  • Dekubitusversorgung
    • in Zusammenarbeit mit einem Wundmanager/-in
  • Kompressionsverbände
    • An- und Ablegen der Verbände bei Kompressionstherapie
  • künstliche Ernährung und Infusionen
  • und vieles andere ...

Kosten

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten unter folgenden Voraussetzungen:

  • durch die Pflege wird ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder abgekürzt
  • zur Sicherung der ärztlichen Behandlung
Die erforderliche Verordnung häuslicher Krankenpflege bekommen Sie bei Ihrem behandelnden Arzt.
Die Kostenübernahme erfolgt nach Genehmigung durch die Krankenkasse.

Die Antragstellung bei Ihrer Kasse übernehmen wir gerne für Sie.