Behandlungspflege
Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung
- Medikamentengabe
- auch Augentropfen
- Verbandwechsel
- auch in Zusammenarbeit mit einem Wundmanager/-in
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- feste Zeiträume werden vereinbart
- Injektionen
- z.B. Insulin, Heparin, Schmerztherapie
- Vitalzeichenkontrolle
- Blutdruck, Puls, Temperatur, Atmung
- Blutzuckerkontrolle
- bei Neueinstellung
- medizinische Einreibungen
- Salben und Salbenverbände
- Dekubitusversorgung
- in Zusammenarbeit mit einem Wundmanager/-in
- Kompressionsverbände
- An- und Ablegen der Verbände bei Kompressionstherapie
- künstliche Ernährung und Infusionen
- und vieles andere ...
Kosten
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten unter folgenden Voraussetzungen:
- durch die Pflege wird ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder abgekürzt
- zur Sicherung der ärztlichen Behandlung
Die Kostenübernahme erfolgt nach Genehmigung durch die Krankenkasse.
Die Antragstellung bei Ihrer Kasse übernehmen wir gerne für Sie.